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   LSG Sachsen, 26.02.2004 - L 3 AL 290/01   

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https://dejure.org/2004,22361
LSG Sachsen, 26.02.2004 - L 3 AL 290/01 (https://dejure.org/2004,22361)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 26.02.2004 - L 3 AL 290/01 (https://dejure.org/2004,22361)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - L 3 AL 290/01 (https://dejure.org/2004,22361)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Bewilligung von Arbeitslosenhilfe; Bedürftigkeit des Arbeitslosen; Vermögen im Sinne der Arbeitslosenhilfe-Vorschriften; Unzumutbarkeit der Vermögensverwertung; Berücksichtigung von darlehensweise zufließenden Geldmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 25.03.1999 - B 7 AL 28/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Zumutbarkeit -

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2004 - L 3 AL 290/01
    Hiervon geht auch der 7. Senat des BSG in seinem Urteil vom 25.03.1999 - B 7 AL 28/98 R - (BSGE 84, 48) aus, wenn er den Abzug von Hypothekenschulden und eines Wohnrechts vom Wert des Haus- und Grundvermögens zulässt.
  • BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 35/00 R

    Zumutbarkeit der Vermögensverwertung bei der Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2004 - L 3 AL 290/01
    Zudem muss das zur Tilgung der Verbindlichkeiten bereit gestellte Vermögen seiner Art nach geeignet sein, die Tilgung der Verbindlichkeit sicherzustellen (Urteil des BSG vom 02.11.2000 - B 11 AL 35/00 R - in: SozR 3-4220 § 6 Nr. 8 und BSGE 87, 143 ff).
  • BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 31/99 R

    Keine Anrechnung von durch Veruntreuung erlangtes Vermögen im Rahmen der

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2004 - L 3 AL 290/01
    Entsprechend sind darlehensweise zufließende Geldmittel, die von Anfang an mit einer entsprechenden Rückzahlungspflicht verbunden sind, vom Einkommensbegriff ausgenommen, weil sie dem Arbeitslosen nicht endgültig zur Verwendung zur Verfügung stehen und deshalb nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes herangezogen werden können (BSGE 58, 67, 160, 162; BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 12).
  • BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 34/88

    Bedürftigkeit des Arbeitslosen bei Anspruch auf Zugewinnausgleich

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2004 - L 3 AL 290/01
    Diese Vorgehensweise entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG, nach welcher als Vermögen im Sinne der Alhi-Vorschriften der gesamte Bestand an Sachen oder Rechten, Geld oder Geldeswert in der Hand des Berechtigten anzusehen ist (BSGE 41, 187, 188; BSGE 46, 271, 273; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 25; SozR 3-4100 § 137 Nr. 4).
  • BSG, 20.06.1978 - 7 RAr 47/77

    Arbeitslosigkeit - Arbeitslosenhilfe - Einkommen - Veräußerung eines privaten

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2004 - L 3 AL 290/01
    Diese Vorgehensweise entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG, nach welcher als Vermögen im Sinne der Alhi-Vorschriften der gesamte Bestand an Sachen oder Rechten, Geld oder Geldeswert in der Hand des Berechtigten anzusehen ist (BSGE 41, 187, 188; BSGE 46, 271, 273; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 25; SozR 3-4100 § 137 Nr. 4).
  • BSG, 12.05.1993 - 7 RAr 56/92

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit - Private Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2004 - L 3 AL 290/01
    Diese Vorgehensweise entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG, nach welcher als Vermögen im Sinne der Alhi-Vorschriften der gesamte Bestand an Sachen oder Rechten, Geld oder Geldeswert in der Hand des Berechtigten anzusehen ist (BSGE 41, 187, 188; BSGE 46, 271, 273; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 25; SozR 3-4100 § 137 Nr. 4).
  • BSG, 11.02.1976 - 7 RAr 159/74

    Einkommen - Leistung in Geld - Leistung in Geldeswert - Zahlungszeitraum der

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2004 - L 3 AL 290/01
    Diese Vorgehensweise entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG, nach welcher als Vermögen im Sinne der Alhi-Vorschriften der gesamte Bestand an Sachen oder Rechten, Geld oder Geldeswert in der Hand des Berechtigten anzusehen ist (BSGE 41, 187, 188; BSGE 46, 271, 273; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 25; SozR 3-4100 § 137 Nr. 4).
  • BSG, 22.03.1989 - 7 RAr 80/87

    Bedürftig iS. von § 134 Abs. 1 Nr. 3 AFG

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2004 - L 3 AL 290/01
    Die Bedürftigkeitsprüfung verwirklicht den Grundsatz der Subsidiarität der Alhi, wonach jemandem ein Anspruch auf Alhi nicht zusteht, solange und soweit er für sich und seine Angehörigen aktuell selbst sorgen kann (BSG SozR 4100 § 137 Nr. 12).
  • BSG, 16.04.1985 - 12 RK 53/83

    Beschäftigung eines nichtseßhaften Hilfesuchenden - Prüfung der

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2004 - L 3 AL 290/01
    Entsprechend sind darlehensweise zufließende Geldmittel, die von Anfang an mit einer entsprechenden Rückzahlungspflicht verbunden sind, vom Einkommensbegriff ausgenommen, weil sie dem Arbeitslosen nicht endgültig zur Verwendung zur Verfügung stehen und deshalb nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes herangezogen werden können (BSGE 58, 67, 160, 162; BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 12).
  • SG Dresden, 31.03.2006 - S 35 AS 66/05

    Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende; Vorliegen der

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Bedürftigkeitsprüfung und Vermögensverwertung (z.B. BSG, Urteil vom 2.11.2000, B 11 AL 35/00 R; Sächs. LSG, Urteil vom 26.2.2004, L 3 AL 290/01) stellte auf § 134 AFG i.V.m. § 6 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Alhi-VO (1974) ab.

    Diese Billigkeitsprüfung ermöglichte es, bestimmten Vermögensgegenständen Verbindlichkeiten zuzuordnen und auch dann in Ansatz zu bringen, wenn ein Abzug der Verbindlichkeit bei der Feststellung des zu berücksichtigenden Vermögens nicht möglich ist, weil der erforderliche Zusammenhang nicht besteht (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 26.2.2004, L 3 AL 290/01).

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